Linienlaser - Sicherheit und Bewertung nach EN 60825-1 und TROS
Wir hatten bereits angekündigt, weitere Informationen zur Bewertung von Linienlaser und Kreuzlaser zu posten, da seit der neuesten Ausgabe der EN 60825-1 und anhängigen TROS ein Linienlaser als "ausgedehnte Quelle" zu sehen ist. Eine ausgedehnte Quelle entspricht de fakto nicht einer regulären, gebündelten Laserquelle und darf somit anders bewertet werden. Zur Berechnung des MZB, also des maximal zulässigen Bestrahlungswertes für die Laserleistung am Auge, wird ein Korrekturfaktor ermittelt, anhand dessen der reguläre MZB für Klasse 2 von 1 mW multipliziert werden darf. Dieser Korrekturfaktor liegt in der Praxis in etwa bei einem Wert von 2-3, in seltenen Fällen auch leicht darüber.
Der Linienlaser als "ausgedehnte Quelle"
Für die Berechnung des Korrekturfaktors gibt es zwei Möglichkeiten:
- praktische Messung mittels Linse und CCD Kamera
- Berechnung anhand der Divergenzen und Winkel der ausgedehnten Quelle
Der Einfachheit halber benutzen wir die Möglichkeit 2, also die Berechnung anhand vorhandener Parameter und vorgegebener Formeln, die der TROS entnommen werden.
Für die Laserklasse 2, in die wir unseren Linienlaser bzw. die Lasereinrichtung, die einen Linienlaser enthält, einklassifizieren müssen, haben wir eine maximal zulässige Laserleistung von 1 mW, gemessen an einer Messblende (Apertur) von 7 mm Durchmesser. Für eine ausgedehnte Quelle multiplizieren wir diesen Wert mit dem errechneten Korrekturfaktor und berechnen nun die notwendige Linienlänge am Auftreffpunkt. Der Auftreffpunkt ist der Punkt, an dem zum ersten Mal eine Gefährdung auftreten könnte.
Ein kurzes Beispiel kann ich geben anhand eines aktuellen Projektes, in dem wir einen 100 mW starken Linienlaser mit einem Winkel von 110° einsetzen. Der errechnete und bewertete Korrekturfaktor liegt bei 2,34, was bedeutet, dass die maximal zulässige Bestrahlungsleistung an der Messblende den Wert von 2,34mW nicht übersteigen darf. Wir dividieren nun die Laserleistung durch den Korrekturfaktor und multiplizieren das Resultat mit 7mm (Messblendengrösse) und erhalten die minimale Linienlänge von 299mm. Ab 299mm Linienlänge (nicht Entfernung!) wäre der Laser somit in Klasse 2 einzustufen.
Es ist auch möglich, einen Linienlaser in die Laserklasse 1 einzustufen, denn die EN 60825-1 gibt uns klare Leistungslevel für eine Exposition am Auge vor. Diese liegen bei 3,9 x 10 hoch -4 W, also maximal 0,39 mW. Auch hier kann durch eine Berechnung das Ergebnis bestimmt werden.
Detaillierte Informationen zur Sicherheitseinstufung, zusammen mit Empfehlungen zum Mindestabstand, erhalten Sie direkt bei uns. Weitere Infos und Sachkundeschulungen zum Thema Laserschutzbeauftragten bitten wir Sie uns zu kontaktieren.